Nur das Beste für das neue Jahr 2021

Ein turbulentes Jahr neigt sich dem Ende zu in dem nichts normal war. Auch wir mussten im  Frühjahr teilweise unseren Fahrzeugverkauf einstellen, doch zum Glück konnte unsere KFZ-Werkstatt für all unsere Kunden geöffnet bleiben!

In diesem Sinne wünschen wir allen unseren Kunden und Geschäftspartnern frohe Feiertage und einen guten Übergang ins neue Jahr 2021 mit der Hoffnung, dass die Pandemie bald überstanden ist!

Bleiben Sie gesund, wir freuen uns Sie auch im neuen Jahr bei uns begrüßen zu dürfen!

Das D&B-Team

KFZ-Mechatroniker/in in Vollzeit gesucht

Wir suchen einen KFZ-Mechatroniker / KFZ-Meister (m/w/d) in Vollzeit ab 1.09.2021 als Verstärkung für unser Werkstatt Team.

Voraussetzungen:

  • Abgeschlossene Berufsausbildung als KFZ Mechatroniker / Mechaniker
  • Führerschein der Klasse B (PKW bis 3,5 T)
  • Berufserfahrung im Berufsfeld erwünscht
  • Eigenständiges arbeiten an PKW Systemen
  • Zuverlässig
  • Teamfähig
  • Freude am Beruf und an Technik

Dein Aufgabenbereich in unserer Mehrmarken Werkstatt ist breit gefächert. Das erwartet dich:

  • Warten und Instandsetzen von allen PKW-Systemen
  • Diagnose elektrischer Fehler
  • Nachrüstung von Anhängerkupplung / Parksensoren o.e
  • Wartungsarbeiten wie Zahnriemen, Bremse etc.
  • Räder und Reifen Service
  • Kleine Karosseriearbeiten

Wenn wir dein Interesse geweckt haben und Teil unsere Teams werden willst, freuen wir uns auf deine Bewerbung!

Für weitere Rückfragen sind wir täglich bis 17.00 Uhr unter 0202/597037 erreichbar.

Kontakt:

Obere Lichtenplatzer Straße 304, 42287 Wuppertal

Ansprechpartner: G. Di Santo

E-mail: service@disabo.de

tel. 0202/597037

Steuervorteil für Autogas verlängert

Steuervorteil für Autogas verlängert

Deutscher Verband Flüssiggas begrüßt Änderung des Energiesteuergesetzes

Berlin, 2. Juni – Der Deutsche Verband Flüssiggas e.V. (DVFG) begrüßt die heutige Entscheidung des Deutschen Bundestages, den Steuervorteil für Autogas bis einschließlich 2022 zu verlängern. Die Änderung des Energiesteuergesetzes erkenne die Umweltvorteile von Autogas sowie die breite Akzeptanz bei Verbrauchern an und schaffe klare Verhältnisse.

„Mit dem Beschluss, die steuerliche Begünstigung für Autogas über 2018 hinaus um vier weitere Jahre zu verlängern, würdigt der Deutsche Bundestag den Beitrag von Autogas zu Treibhausgasminderung und Luftreinhaltung. Die Abgeordneten honorieren damit außerdem die bewusste Entscheidung von rund 450.000 Autogas-Fahrern für den emissionsarmen Kraftstoff“, kommentierte der Vorsitzende des DVFG Rainer Scharr die Verabschiedung des Gesetzes. Lange Verzögerungen im Gesetzgebungsprozess hätten die Autogas-Fahrer zuvor erheblich verunsichert. Nun herrsche endlich Klarheit, betonte Scharr. Er zeigte sich überzeugt, dass Autogas auch in Zukunft auf eine positive Resonanz der Verbraucher treffen werde: So sei Autogas selbst nach dem vollständigen Verlust des Steuervorteils ab 2023 deutlich preiswerter als Benzin. Zudem müssten Autogas-Nutzer anders als Diesel-Fahrer keine Fahrverbote fürchten. „Mit diesen Vorteilen bleibt Autogas auf Dauer der Alternativkraftstoff Nr.1“, fasste Scharr zusammen.

Die bis Ende 2022 befristete steuerliche Begünstigung von Autogas wird ab 2019 schrittweise abgebaut. Von 2019 bis 2022 erhöht sich dadurch die steuerliche Belastung je Liter Autogas pro Jahr um etwa drei Cent. Ab 2023 verlangt der Fiskus 14,7 Cent mehr pro Liter als heute.

Quelle: Vogels Autogas Deutschland